Beglaubigte Übersetzungen sind Übersetzungen von Urkunden und anderen Dokumenten für Behörden, die nur von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher*innen erstellt werden dürfen.
Sprachen
Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin für die englische Sprache in Österreich biete ich beglaubigte Übersetzungen in folgenden Sprachkombinationen an:
Je nach Anforderung der Behörde wird die beglaubigte Übersetzung direkt an das Original oder an eine Kopie des Originals geheftet und mit einer Klausel und dem Rundsiegel der Gerichtsdolmetscher*in versehen. Dafür ist eine physische Übergabe des Dokuments bzw. eine Sendung per Post oder Botendienst notwendig. Eine Alternative stellt eine elektronische Beglaubigung dar, sofern diese von der jeweiligen Behörde akzeptiert wird. Kontaktieren Sie mich unter office@linguina.at, um weitere Informationen zu erhalten.